Infos zum SEPA-Lastschriftverfahren

Seit dem 01.02.2014 gilt SEPA (Single Euro Payment Area), der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro, auch innerhalb Deutschlands, sind nach diesem europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen.

Damit wir Ihre Kursgebühren per Lastschrift einziehen können, benötigen wir seit der Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren von Ihnen ein eigenhändig unterzeichnetes SEPA-Lastschriftmandat im Original.

Den dafür notwendigen Vordruck erhalten Sie in der vhs. Sie können ihn jedoch auch auf dieser Seite herunterladen. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie uns das unterschriebene Mandat im Original zu. Eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax ist leider nicht zulässig.

Dieses Mandat gilt bis auf Widerruf, auch für Ihre künftigen Anmeldungen. 36 Monate nach dem letzten erfolgten Lastschrifteinzug verfällt das erteilte SEPA-Mandat.

Der erforderliche BIC Ihres Kreditinstitutes sowie die IBAN Ihres Bankkontos sind auf den Kontoauszügen Ihres Kreditinstitutes angegeben.

Der Einzug der Kursgebühren erfolgt nach Kursbeginn und wird Ihnen mit einem gesonderten Schreiben (PRE-Notification) angekündigt.

Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.
Telefon: 07624 1033
E-Mail: vhs@grenzach-wyhlen.de

Download:
SEPA-Lastschriftmandat
Bitte lassen Sie uns das Original-Lastschriftmandat zukommen.